Erbschaftsteuer
Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts steht die Wertermittlung der Vermögen vor einer gesetzlichen Neuregelung.
Durch entsprechende Gestaltung kann eine Optimierung der Besteuerung auf lange Sicht erfolgreich sein.
Bei der Vermögensübergabe mit "Warmer Hand" können vielfältige Gestaltungsalternativen im Gegensatz zur Übergabe mit "Kalter Hand" genutzt werden.
Die steuerliche Beratung und Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer biete ich z.B. zu folgenden Themen an: Der rechtliche Part kann von einen ausgesuchten und in der Kanzlei integrierten Netzwerkpartner übernommen werden.
Durch Beratung kann Ihnen vielfältiger Schutz zukommen, ich werde Sie nicht enttäuschen.