Laufende Kontrolle
Wichtig ist, dass auch innerhalb eines Geschäftsjahres der Auftragsbestand und die Zahlen der Finanzbuchführung ausgewertet werden.
Nach Ablauf eines Geschäftsjahres kann häufig nicht mehr oder nur noch bedingt gegengesteuert werden.
Das Belegwesen sollte von Anfang an den Anforderungen der Finanzverwaltung entsprechen. Später ist es oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, Belege entsprechend den Vorgaben der Finanzverwaltung berichtigen zu lassen.