Kasseneinnahmen / Kassenbuch

Die Führung des Kassenbuches stellt bei allen Unternehmen mit täglichen Bareinnahmen bei Betriebsprüfungen ein großes Problem dar und Mängel berechtigen die Finanzverwaltung zu hohen Zuschätzungen. Gleichzeitig erfolgt zusätzlich eine Bearbeitung durch die Straf- und Bußgeldstelle. Selbst bei geringen Schätzungen von 5.000 € Einnahmen pro Jahr ergibt sich für 3 Prüfungsjahre per Summe eine Nachzahlung inklusive Zins und Bußgeld von 13.500 €. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass die nächsten Jahre ebenfalls geprüft werden.

Anlass für Betriebsprüfungen geben z.B.:

  • verspätete Abgabe von Erklärungen
  • zu hoher Wareneinsatz (zu niedrige Gewinnspanne)
  • Abweichung von den Richtsätzen
  • zu niedrige Gewinne (wovon lebt der Unternehmer)

Kassenführung:

Eine Registrierkasse ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ohne Registrierkasse spricht man von einer „offenen Ladenkasse“ und deren Anforderungen haben es in sich.

Registrierkasse:

Ab 2010 dürfen nach dem Tagesabschluss die Journaldaten (= alle einzeln gebongten Einnahmen) nicht mehr verdichtet und gelöscht werden.

Sollte die Kasse dies nicht können, so ist zwingend bis zum 31.12.2016 umzurüsten.

Mindestens aufzubewahren sind:

  • Fortlaufend nummerierter Tagesendsummenbon (Z-Bon) mit Ausdruck des Nullstellungszählers
  • Umsätze, die über die Übungsfunktion eingegeben wurden
  • Warengruppenberichte, Artikelberichte, Kellnerberichte
  • Stornobuchungen und Retouren

Hinweis: keine Stornobuchung = unglaubwürdig

Zusätzlich sind aufzubewahren:

Speisekarten, Bedienungsanleitungen zur Kasse, Anweisungen ans Personal zur Kassenbedienung, Strichlisten oder sonstige Nachweise über die Zusammensetzung der Einnahmen

Protokollierung von vernichteter Ware, ggf. fotografieren; Aufzeichnung von schlechtem Wetter, Krankheit oder anderer außergewöhnlicher Umstände

Offene Ladenkasse:

Die Tageseinnahmen sind durch einen Kassenbericht zu ermitteln:

Zählsumme am Tagesende   635,89 €
./. Privateinlagen - 150,00 €
./. Kontoabhebungen -  
 + getätigte Barausgaben + 185,40 €
+ getätigte Privatentnahmen + 300,00 €
+ Bankeinzahlungen + 500,00 €
./ Anfangsbestand - 471,37 €
= Tageseinnahmen = 999,92 €

Gleichzeitig ist ein Zählprotokoll anzufertigen:

200€ 1 2 € 7
100€ 1 1€ 2
50€ 3 0,50€ 6
20€ 5 0,20€ 5
10€ 5 0,10€ 8
5€ 3 0,01€ 9

Summe = 635,89 €

Kassenbuch:

In das Kassenbuch sind täglich die Eintragungen in chronologischer Form vorzunehmen.

Ein Kassenbuch ohne Ermittlung der Tageseinnahme erfüllt die Anforderungen nicht und berechtigt zur Schätzung.

Kassensturz:

Ermittlung des Kassenbestands durch Zählung und Vergleich mit dem laut Buchführung ermittelten Kassenbestandes muss jederzeit gewährleistet sein.

Differenzen:

Kleinere Kassendifferenzen sind normal, größere sind aufzuklären.