Lohnabrechnung Geringfügige Beschäftigung
alt: bis 400 € mtl. / neu: bis 450 € mtl.
auch neben Vollzeitjob möglich
mehrere geringfügige Beschäftigungen werden für die 450 € Grenze addiert
Tipp: zuzüglich Sachgutschein 44 € möglich
Pauschalabgabe 30% an Knappschaft v. Arbeitgeber
(für privat Krankenversicherte 17%)
(muss dann nicht mehr durch Arbeitnehmer versteuert werden)
Betriebe bis 30 Arbeitnehmer erhalten Erstattungen im Krankheitsfall
alt: rentenversicherungsfrei | neu: rentenversicherungspflichtig |
Antrag auf pflichtig möglich | Antrag auf frei möglich |
Zusatzbeitrag Arbeitnehmer 4,3 % | Zusatzbeitrag Arbeitnehmer 3,9% |
Übergangsregelung:
Antrag auf Befreiung ist für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse nicht nötig.
Aber: bei Erhöhung auf 450 € ist umgehend der Antrag auf Befreiung zu stellen, sonst gilt Rentenversicherungspflicht
Arbeitsverhältnisse über 401 € aus 2012, bleiben bis 31.12.2014 sozialversicherungspflichtig