Lohnabrechnung Geringfügige Beschäftigung

alt: bis 400 € mtl. / neu: bis 450 € mtl.

auch neben Vollzeitjob möglich
mehrere geringfügige Beschäftigungen werden für die 450 € Grenze addiert
Tipp: zuzüglich Sachgutschein 44 € möglich
Pauschalabgabe 30% an Knappschaft v. Arbeitgeber
(für privat Krankenversicherte 17%)
(muss dann nicht mehr durch Arbeitnehmer versteuert werden)
Betriebe bis 30 Arbeitnehmer erhalten Erstattungen im Krankheitsfall

alt: rentenversicherungsfrei neu: rentenversicherungspflichtig
Antrag auf pflichtig möglich Antrag auf frei möglich
Zusatzbeitrag Arbeitnehmer 4,3 % Zusatzbeitrag Arbeitnehmer 3,9%

Übergangsregelung:
Antrag auf Befreiung ist für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse nicht nötig.

Aber: bei Erhöhung auf 450 € ist umgehend der Antrag auf Befreiung zu stellen, sonst gilt Rentenversicherungspflicht
Arbeitsverhältnisse über 401 € aus 2012, bleiben bis 31.12.2014 sozialversicherungspflichtig