Steuertipp Fahrtenbuch
Für die private Mitbenutzung eines betrieblichen PKW setzt die Finanzverwaltung sowohl bei Nutzung durch den Unternehmer als auch durch den Arbeitnehmer die private Nutzung mit 1% des Bruttolistenneupreises an. Ein geringerer Ansatz ist nur durch Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs möglich.
Beispiel:
Unternehmer A kauft für 10.000 € ein gebrauchten PKW (Listenneupreis 35.000 €).
Betriebseinnahme durch die Privatnutzung 1% pro Monat = 12% pro Jahr | = 4.200 € |
Einkommensteuerbelastung ca. 40% (geschätzter Steuersatz) | = 1.680 € |
Tatsächlich nutzt A den PKW nur zu 10% für Privatfahrten. Dies weist er durch ein Fahrtenbuch nach. Die geschätzten PKW-Kosten betragen 6.000 € | |
Hier hat A nur 10% von 6.000 € als Betriebseinnahme anzusetzen | = 600 € |
Einkommensteuerbelastung | = 240 € |
Steuerersparnis | = 1.440 € |
Die Finanzverwaltung stellt strenge Anforderungen an ein Fahrtenbuch:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt
- Reiseziel nach Ort und Straße (bei Umwegen auch Reiseroute)
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Privatfahrten sind separat aufzuzeichnen
- das Fahrtenbuch ist handschriftlich zu führen