Lieferung von Speisen (Party-Service)
7 oder 19 % Umsatzsteuer

7 Prozent
Lieferung überwiegt


unschädlich: Zubereitung, Transport, Verpacken, Stehtische od. Tresen, Einweggeschirr/-besteck ohne Entsorgung

Kantine bereitet Essen für Patienten eines Krankenhauses, transportiert
und portioniert Speisen auf die Stationen und reinigt Geschirr und Besteck. Auslieferung auf Zimmer erfolgt durch die Schwestern.
7%, da Geschirr lediglich Verpackungsfunktion hat.

Metzgerei betriebt Partyservice. Liefert Platten und Warmhaltebehälter. Leere Platten und Warmhaltebehälter werden abgeholt und gereinigt. 7%, da lediglich Zubereitung, Beförderung und Beratung. Platten und Warmhaltebehälter nur Verpackungsfunktion. Erweitung um Geschirr und Besteck.

Mahlzeitendienst übergibt Einzelabnehmern verzehrfertig Essen in Warmhaltebehältern ink. Geschirr, welches später zurückgenommen und endgereinigt wird. 7%, da Geschirr lediglich Verpackungsfunktion hat.

19 Prozent
Dienstleistung überwiegt


schädlich: Sitzgelegenheit, Servieren, Beratung, Geschirr/Besteck, Einweggeschirr/-besteck mit Entsorgung

Partyservice liefert auf speziellen Wunsch zubereitete Speisen. Er richtet das Buffet her, ordnet es an und dekoriert es festlich.
19%, da Dienstleistungselemente überwiegen.

Abwandlung: Metzgerei stellt auch Geschirr zur Verfügung, welches der Kunde zu reinigen hat.
19%, da die Summe der Dienstleistungselemente überwiegt.

Partyservice liefert Speisen mit Einweggeschirr und -besteck. Er entsorgt das Einweggeschirr und -besteck.
19%, da Dienstleistungselement überwiegt